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Statuten

Die Statuten von Die Mitte Köniz sind hier auf unserer Webseite veröffentlicht. Sie bieten einen umfassenden Einblick in die Struktur und Arbeitsweise unserer Partei. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie unten.

Allgemeines

  • Name und Sitz: Die politische Partei «Die Mitte Köniz» ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB mit Sitz in Köniz und eine Sektion von «Die Mitte Schweiz» im Kanton Bern.
  • Zweck: Die Mitte Köniz vereint Personen aus allen Bevölkerungsschichten zur Teilnahme am politischen Geschehen und bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung, basierend auf Toleranz und Achtung gegenüber Menschen und Natur sowie bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Leistungsprinzip.
  • Tätigkeiten: Haupttätigkeiten sind die Beteiligung an Gemeindewahlen, Stellungnahmen zu politischen Fragen und Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Geschehen in Köniz.

Mitgliedschaft

  • Erwerb: Mitglied kann werden, wer die Ziele der Partei fördern möchte, die Grundsätze und Statuten anerkennt und mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Verlust: Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austritterklärung, Ausschluss, Auflösung der Partei oder Tod.
  • Ausschluss: Bei grober Verletzung der Statuten oder Parteigrundsätze kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn 2/3 der Vorstandmitglieder zustimmen.

Organe und ihre Aufgaben

  • Organe: Die Organe der Partei sind die Parteiversammlung, der Parteivorstand und die Revisionsstelle.
  • Parteiversammlung: Oberstes Organ, das mindestens einmal jährlich tagt. Zuständig für Wahlen, Genehmigung der Statuten, Jahresrechnung, Festlegung der Mitgliederbeiträge und Behandlung von Entscheidungen des Vorstandes.
  • Parteivorstand: Besteht aus mindestens drei Mitgliedern und erledigt die laufenden Geschäfte, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Parteiversammlungen und Mitgliederwerbung. Amtsdauer beträgt vier Jahre.
  • Revisionsstelle: Besteht aus zwei Personen (nicht notwendigerweise Parteimitglieder) und prüft die Buchführung. Amtszeit entspricht der des Parteivorstandes.

Finanzen

  • Finanzquellen: Die Partei finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, freiwillige Beiträge, Finanzaktionen und Mandatsbeiträge.
  • Mitgliederbeiträge: Werden von der Parteiversammlung festgelegt, maximal CHF 90 für Einzelmitglieder und CHF 150 für Paare. Für junge Menschen oder Personen in Ausbildung kann ein reduzierter Beitrag festgelegt werden.
  • Haftung: Nur das Parteivermögen haftet, persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Statutenänderung und Auflösung

  • Statutenänderung: Kann durch die Parteiversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
  • Auflösung: Kann mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder beschlossen werden. Das Parteivermögen fällt an eine Organisation mit ähnlichen Zielen.

Inkrafttreten

  • Datum: Die Statuten wurden am 26. Mai 2021 beschlossen und sind rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Downloads

Statuten PDF Datei von 21. November 2024